Im Rahmen der Vermietung sind angehängte Merkblätter zum Brandschutz und generellen Informationen zu beachten.
Brandschutz & Nutzung
Merkblätter & Brandschutz.
Wichtige Hinweise zur Nutzung der Jakob-Rilling Musikantenscheune.
Hier finden Sie die wichtigsten Punkte zu Brandschutz, Lärmschutz, Nutzung, Technik und Übergabe der Musikantenscheune. Das offizielle PDF steht am Ende der Seite weiterhin zum Download bereit.
Brandschutz
Rauchverbot, offene Flammen, Dekoration, Kerzen und Rettungswege müssen vorab klar geregelt sein.
Lärmschutz
Ab 22 Uhr gelten klare Vorgaben zu Haupttor, Fenstern und Lautstärke.
Nutzung
Küche, Spülmaschinen, Heizung, Beamer und Reinigung müssen richtig genutzt und übergeben werden.
Nicht erst am Veranstaltungstag klären.
Bitte prüfen Sie die folgenden Hinweise rechtzeitig vor der Veranstaltung. Einige Punkte betreffen auch Dekoration, Dienstleister, Aufbau, Technik und den Ablauf am Abend.
Relevante Informationen sollten deshalb auch an Helferinnen und Helfer, Caterer, DJs, Bands, Fotografen oder andere Dienstleister weitergegeben werden.
Die wichtigsten Hinweise auf einen Blick
Die Website-Fassung ersetzt nicht das offizielle Dokument, macht die Inhalte aber leichter lesbar.
Brandschutz
Rauchverbot im gesamten Gebäude
In der Musikantenscheune gilt im gesamten Haus Rauchverbot.
Dekoration, Banner, Fahnen und Ausschmückungen
Ausstattungen und Ausschmückungen müssen aus schwerentflammbarem Material nach DIN 4102 B1 bestehen. Dazu zählen zum Beispiel Banner, Fahnen, Rollups, Beach-Flags und Dekorationsmaterialien.
Die entsprechenden Zertifikate in deutscher Sprache müssen dem Vermieter spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung vorliegen. Nicht schwerentflammbare Materialien können in vielen Fällen mit geeignetem Flammschutzmittel nachträglich imprägniert werden.
Blumen, Grünpflanzen und hängende Dekoration
Blumenschmuck und Grünpflanzen dürfen sich nur im frischen Zustand in den Räumen befinden. Bei Trocken- oder Kunstblumen gelten die gleichen Anforderungen wie bei sonstiger Dekoration.
Frei im Raum hängende Ausschmückungen sind nur zulässig, wenn sie mindestens 2,50 m Abstand zum Fußboden haben.
Offenes Feuer, Pyrotechnik und Feuerwerk
Pyrotechnik und offenes Feuer sind grundsätzlich unzulässig. Dazu gehören auch Schwedenfeuer, Fackeln, Tischfeuerwerk und ähnliche Feuerquellen.
Für Feuerwerk im Außenbereich ist eine Genehmigung der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Nehren erforderlich. Diese Genehmigung muss dem Vermieter spätestens 7 Tage vorher vorgelegt werden.
Kerzen als Tischdekoration
Kerzen als Tischdekoration sind nur zulässig, wenn sie in einem Glas oder ähnlichen Gefäß stehen, das höher als die Flamme ist und mit Wasser oder Sand gefüllt ist.
Rettungswege, Feuerlöscher und Besucherzahl
Rettungswege und deren Fortführung ins Freie müssen während der Veranstaltung jederzeit in voller Breite freigehalten werden. Rettungswegekennzeichnungen, Feuerlöscher und Feuermelder dürfen nicht zugestellt oder verhängt werden.
Die Zahl der im Bestuhlungsplan genehmigten Besucherplätze darf nicht überschritten werden.
Lärmschutz
Ab 22 Uhr: Haupttor geschlossen halten
Das Haupttor muss aus Lärmschutzgründen ab 22 Uhr mit dem Panikverschluss geschlossen gehalten werden.
Fenster schließen und Lautstärke anpassen
Fenster sind bei Bedarf zu schließen. Musik und sonstige Darbietungen müssen der Uhrzeit angepasst werden, damit außerhalb des Objekts und in der Nachbarschaft keine Ruhestörung entsteht.
Dienstleister zur Überwachung
Zur Einhaltung des Lärmschutzes wird vom Vermieter ein Dienstleister beauftragt. Dieser überwacht die Lärmemission mittels Messungen und darf verbindliche Anweisungen erteilen.
Nutzung, Technik und Ausstattung
Beamer richtig ausschalten
Der Beamer muss nach Gebrauch abkühlen. Bitte das Gebläse laufen lassen und das Gerät erst danach endgültig ausschalten.
Heizung und Heizungsklappen
Bei Betrieb der Heizung müssen die Heizungsklappen offen sein.
Rollos zwischen Halle und Küche
Die Rollos zwischen Halle und Küche dürfen nicht bis zum oberen Anschlag geöffnet werden.
WC-Papier, Papierhandtücher und Putzmittel
WC-Papier und Papierhandtücher werden bereitgestellt. Putzmittel, Handspülmittel, Geschirrtücher und Putzlappen bringt der Mieter selbst mit.
Spülmaschinen und Geschirr
Bei den Spülmaschinen muss die Vorheizzeit unbedingt eingehalten werden. Geschirr muss vorgespült oder eingeweicht werden.
Spülmaschinenreiniger und Klarspüler werden bereitgestellt und sind direkt angeschlossen.
Nach der Veranstaltung
Kaffeemaschinen und Thermoskannen
Kaffeemaschinen und Thermoskannen sind nach dem Säubern offen zum Trocknen aufzustellen.
Geschirr, Besteck und Gläser
Besteck, Geschirr und gegebenenfalls Gläser müssen zur Abnahme bereitgestellt werden.
Heizung, Licht und Wasserhähne
Heizung und Licht sind auszuschalten. Wasserhähne, insbesondere die der Spülmaschinen, sind zu schließen.
Müll und Reinigung
Müll ist sorgfältig einzusammeln und mitzunehmen. Innenräume und Außenbereich der Scheune werden durch den Mieter gereinigt.
PDF herunterladen
Die wichtigsten Hinweise sind auf dieser Seite übersichtlich zusammengefasst. Das vollständige Merkblatt steht zusätzlich als PDF zum Herunterladen bereit.
Fragen zu Nutzung oder Brandschutz?
Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor der Veranstaltung. Dann können offene Punkte sauber geklärt werden.
